Bei Spenden in Höhe bis 200 € pro Jahr wird Ihre Einzahlungsquittung/Kontoauszug vom Finanzamt im Allgemeinen als steuerwirksamer Beleg anerkannt. Bitte berücksichtigen Sie, bei Spenden Ihre genaue Anschrift im Verwendungszweck (oder in einer separaten E-Mail) zu vermerken, damit Appen musiziert Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen und zusenden kann.
Es geht nie um die Höhe einer Spende, es geht immer nur um ein Signal zum Wohle der Kinder!